Beschluss des Obersten Gerichts vom 25.11.2011 (Scheidung der Ehe und gemeinsames Vermögen)


Aktenzeichen: III CZP 71/11
Entscheidungstenor: Wird eine Ehe geschieden und das Vermögen der Ehegatten aufgeteilt und wird nur einem von ihnen ein unbebautes Grundstück zuerkannt, welches zuvor beide Ehegatten zur gesamten Hand von der Gemeinde erworben haben, so schließt dieser Umstand das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde gem. Art. 109 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21.08.1997 über die Grundstücksbewirtschaftung nicht aus.

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