Verordnung des Justizministers vom 10.04.2012 über Bedingungen und Maßnahmen bei der Vornahme einer Untersuchung an einem Minderjährigen nach Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (Inkrafttreten)



Am 08.05.2012 trat die Verordnung des Justizministers vom 10.04.2012 über Bedingungen und Maßnahmen bei der Vornahme einer Untersuchung an einem Minderjährigen nach Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in Kraft.
Gesetzblatt: 2012 Pos. 468
Die Änderung trat am 08.05.2012 in Kraft.
Betrifft: Ein gerichtlich bestellter Vormund hat jetzt mehr Kompetenzen, vor allem die Befugnis zur Durchführung solcher Untersuchungen: dem Befund nach kann er beim zuständigen Gericht eine Änderung erforderlicher Erziehungsmaßnahmen beantragen.

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