Gesetz vom 19.08.2011 über die Gebärdensprache und andere Kommunikationsmittel  (Inkrafttreten)



Am 01.04.2012 trat das Gesetz vom 19.08.2012 über die Gebärdensprache und andere Kommunikationsmittel in Kraft.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 209 Pos. 1243
Die Änderung trat am 01.04.2012 in Kraft.
Betrifft: Das Gesetz regelt insbesondere, dass die Behörden Gebärdendolmetscher zur Verfügung stellen müssen. Personen, welche auf einen solchen Dolmetscher angewiesen sind, sollten ihn bei der entsprechenden Behörde drei Werktage im Voraus beantragen. Eine Ausnahme stellen Notfallsituation dar. Das Ziel der neuen Regelung ist, dass die Gehörlosen im gleichen Umfang von Diensten und Angeboten der öffentlichen Verwaltung, Polizei oder Feuerwehr profitieren. Es soll auch ein Register der Gebärdendolmetscher errichtet werden.

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