Gesetz vom 12.04.2009 über die polnische Staatsangehörigkeit (Veröffentlichung)



Am 14.02.2012 wurde das Gesetz vom 12.04.2009 über die polnische Staatsangehörigkeit veröffentlicht.
Gesetzblatt: 2012 Pos. 161
Die Änderung tritt am 15.08.2012 in Kraft.
Betrifft: Nach den neuen Vorschriften kann die polnische Staatsangehörigkeit vom Rechts wegen (Geburt, Annahme oder Repatriierung) oder aufgrund einer Entscheidung eines dazu berechtigten Organs erworben werden. Zu der letzten Kategorie gehören: Beschluss des polnischen Präsidenten, Beschluss des Woiwoden oder Beschluss des Innenministers über die Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit. Das neue Gesetz erweitert den Katalog der Fälle, in welchen eine Staatsangehörigkeit  verliehen werden kann. Durch die neue  Regelung wird auch der Fall der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit eingeführt. Laut Experten verbessert das neue Gesetz die Lage von Ausländern in Polen. Außerdem  wurden die neuen Vorschriften an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit angepasst, welche die Republik Polen zwar unterschrieben aber noch nicht ratifiziert hat.

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