Gesetz vom 19.08.2011 über den Transport gefährlicher Güter (Veröffentlichung)



Am 24.10.2011 wurde das Gesetz vom 19.08.2011 über den Transport gefährlicher Güter veröffentlicht.
Gesetzblatt: 2011 Nr. 227 Pos. 1367
Das Gesetz tritt am 01.01.2012 in Kraft (Ausnahme: Art. 124, 131, 132 dieses Gesetzes).
Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich des nationalen und internationalen Straßen-, Eisenbahn- und Flussschifftransports gefährlicher Güter sowie Organe und Personen, welche Aufgaben in diesem Bereich realisieren.


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