Gesetz vom 19.08.2011 über den Transport gefährlicher Güter (Veröffentlichung)
Am 24.10.2011 wurde das Gesetz vom 19.08.2011 über den Transport gefährlicher Güter veröffentlicht. Gesetzblatt: 2011 Nr. 227 Pos. 1367 Das Gesetz tritt am 01.01.2012 in Kraft (Ausnahme: Art. 124, 131, 132 dieses Gesetzes). Betrifft: Das Gesetz regelt die Grundsätze für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich des nationalen und internationalen Straßen-, Eisenbahn- und Flussschifftransports gefährlicher Güter sowie Organe und Personen, welche Aufgaben in diesem Bereich realisieren.