Beseitigung der fehlerhaften Zwangsvollstreckungen


Das Justizministerium schlägt weitere Vorschläge zur Verbesserung der Gerichtsbarkeit in Polen vor. Diesmal handelt es sich um die Beseitigung der fehlerhaften Zwangsvollstreckungen. Eine Zwangsvollstreckung kann nur auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels durchgeführt werden. Dies sind Urkunden, wie zum Beispiel Gerichtsurteile, die das Vollstreckungsverfahren eröffnen. Manchmal bekommen aber die Gerichtsvollzieher gefälschte Gerichtsurteile, die zur Eintreibung unrechtmäßiger Forderungen angewendet werden. Der Justizminister ist der Überzeugung, dass es zu vermeiden ist, wenn die Gerichtvollzieher einen Zugang zu einer elektronischen Datenbank haben, wo sie alle Vollstreckungstitel auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen könnten. Eine solche Rechtsprechungsdatenbank würde es dem Gerichtsvollzieher erleichtern, ganz schnell zu erkennen, ob der eingelegte Vollstreckungstitel nicht gefälscht wurde. 

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