Gesetz über chemische Substanzen und Präparate



Das Staatsoberhaupt hat das Gesetz über chemische Substanzen und Präparate unterschrieben und damit das polnische Nationalrecht den europäischen Anforderungen angepasst. Gemäß REACH (Europäische Chemikalienverordnung) müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Diese Pflicht gilt jetzt auch in Polen.

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