Für Autofahrer, die auch auf Motorrädern unterwegs sein wollen
Gesetz vom 26.06.2014 - Änderung des Gesetzes über die Fahrzeugführer
Inkrafttreten: 24.08.2014
Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2014 Pos. 970
Betrifft:
Ändert die Prozedur der Führerscheinprüfung. Die Novellierung führt daneben für die Besitzer der Führerscheine der Klasse B die Möglichkeit ein, einen Motorradführerschein (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³) ohne weitere Prüfung zu erhalten, vorausgesetzt, ihren Führerschein besitzen sie seit mindestens 3 Jahren.