Für Autofahrer, die auch auf Motorrädern unterwegs sein wollen



Gesetz vom 26.06.2014 - Änderung des Gesetzes über die Fahrzeugführer

Inkrafttreten: 24.08.2014

Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2014 Pos. 970

Betrifft:

Ändert die Prozedur der Führerscheinprüfung. Die Novellierung führt daneben für die Besitzer der Führerscheine der Klasse B die Möglichkeit ein, einen Motorradführerschein (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³) ohne weitere Prüfung zu erhalten, vorausgesetzt, ihren Führerschein besitzen sie seit mindestens 3 Jahren.

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